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Förderungen für Treppenlifte in Österreich: So kommen Sie zu Ihrem Zuschuss
Ein Treppenlift ist eine wertvolle Investition in mehr Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Doch viele Betroffene fragen sich: „Wie finanziere ich einen Treppenlift?“ Die gute Nachricht: In Österreich gibt es zahlreiche Förderungen, die Sie bei der Anschaffung unterstützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Stellen finanzielle Hilfe bieten und wie Sie eine Förderung für Ihren Treppenlift beantragen können.
Warum Förderungen für Treppenlifte so wichtig sind
Treppenlifte erleichtern den Alltag enorm – besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Pflegebedarf. Allerdings liegen die Kosten je nach Modell und baulichen Gegebenheiten meist zwischen 4.000 und 15.000 Euro. Förderungen können hier einen erheblichen Teil abdecken und so die Entscheidung für einen Lift erleichtern.
Welche Förderstellen gibt es in Österreich?
In Österreich können Sie Treppenlift-Förderungen bei verschiedenen Stellen beantragen. Je nach persönlicher Lebenssituation, Bundesland und Pflegegrad kommen unterschiedliche Institutionen infrage:
1. Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
Wer wird gefördert? Personen mit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung
Was wird gefördert? Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit (inkl. Treppenlifte)
Wie hoch ist die Förderung? Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, abhängig vom Einkommen und der Dringlichkeit
Wichtig: Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden!
2. Pflegegeld und Pflegefonds
Wer Pflegegeld bezieht, kann zusätzliche Mittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen beantragen.
Der Pflegefonds (Bundesmittel für Pflege) unterstützt in Kombination mit dem Pflegegeld eine barrierefreie Wohnsituation.
3. Landesförderungen
Jedes Bundesland bietet eigene Unterstützungsmodelle. Beispiele:
Wien: Förderungen durch die MA 25 (Wohnbauförderung) oder den Fonds Soziales Wien
Oberösterreich: Landesförderung für behindertengerechte Adaptierungen
Steiermark, Tirol, Niederösterreich, etc.: Ähnliche Programme – genaue Infos bei den jeweiligen Landesregierungen
4. Wohnbauförderung und Sanierungshilfe
Wer im Eigentum wohnt, kann oft Sanierungsförderungen oder Mittel aus der Wohnbauförderung beantragen – besonders für Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
5. Versicherungen & Unfallversicherungsträger
Wenn die Gehbehinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine berufliche Krankheit entstanden ist, können auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder private Versicherungen einen Teil der Kosten übernehmen.
Voraussetzungen für eine Förderung
Damit ein Antrag bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
>Eine medizinisch begründete Notwendigkeit (Attest oder Gutachten)
> Antrag vor Baubeginn
> Einkommensnachweis bzw. Pflegegeld-Bescheid
> Detaillierter Kostenvoranschlag eines Treppenlifthändlers
Tipp: Als erfahrener Treppenlift-Anbieter unterstützen wir Sie kostenlos beim Ausfüllen der Anträge und helfen Ihnen, alle verfügbaren Förderungen optimal auszuschöpfen.
Unser Service: Beratung und Hilfe bei der Förderung
Wir wissen, wie komplex die Antragstellung wirken kann – deshalb übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Förderabwicklung für Sie. Von der Erstberatung bis zur Abrechnung stehen wir Ihnen zur Seite.
✅ Persönliche Beratung vor Ort
✅ Kostenlose Fördercheckliste
✅ Unterstützung bei Anträgen
✅ Zusammenarbeit mit Pflegekassen und Behörden
Fazit: Ein Treppenlift muss kein Luxus sein
Mit den richtigen Förderungen lässt sich ein Treppenlift in vielen Fällen zu einem Bruchteil der eigentlichen Kosten realisieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Bund, Länder und Sozialversicherung bieten – und gewinnen Sie mehr Freiheit in Ihrem Zuhause.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich! Die Auflistung möglicher Förderungen haben wir für Sie auch online verfügbar > Förderungen für Treppenlifte
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Treppenlift-Förderungen in Österreich
❓ Wer hat Anspruch auf eine Treppenlift-Förderung in Österreich?
Grundsätzlich können alle Personen mit einer körperlichen Einschränkung, die den Alltag erschwert oder das selbstständige Wohnen gefährdet, eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest und/oder ein gültiger Pflegegeldbescheid.
❓ Wie hoch ist die Förderung für einen Treppenlift?
Die Förderhöhe hängt von der Förderstelle, dem Einkommen, der Dringlichkeit und den tatsächlichen Kosten ab. In vielen Fällen werden bis zu 100 % der Kosten übernommen – vor allem bei sozial gestaffelten Förderungen oder im Falle eines Unfalls.
❓ Wo muss ich die Förderung beantragen?
Das kommt auf Ihre persönliche Situation an. Mögliche Stellen sind:
-
Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt)
-
Landesregierungen (z. B. Wohnbauförderung, Behindertenhilfe)
-
Pflegefonds / Pflegegeld-Stellen
-
Unfallversicherung (z. B. AUVA)
-
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Auswahl und Antragstellung.
❓ Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Ja. In den meisten Fällen muss der Antrag unbedingt vor der Beauftragung oder dem Einbau des Treppenlifts gestellt werden. Nachträgliche Förderungen sind in der Regel nicht möglich.
❓ Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Typische Unterlagen sind:
-
Ärztliches Attest oder medizinisches Gutachten
-
Einkommensnachweis
-
Pflegegeld-Bescheid (wenn vorhanden)
-
Kostenvoranschlag eines zertifizierten Treppenliftanbieters
-
ggf. Fotos oder Pläne der Wohnsituation
❓ Gibt es auch Förderungen für Mietwohnungen?
Ja. Förderungen sind auch in Mietwohnungen möglich, allerdings muss in manchen Fällen das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden – insbesondere bei baulichen Veränderungen.
❓ Was passiert, wenn mehrere Förderstellen infrage kommen?
In manchen Fällen können mehrere Förderungen kombiniert werden. Wichtig ist, dass man keine Doppelförderung für dieselben Kosten beantragt. Wir beraten Sie gerne, welche Kombinationen sinnvoll und zulässig sind.
❓ Wie kann ein Treppenlifthändler bei der Förderung helfen?
Ein erfahrener Anbieter kennt die Förderlandschaft in Österreich genau und kann Sie bei jedem Schritt unterstützen – von der ersten Einschätzung bis zur Abwicklung der Anträge. Wir bieten Ihnen zusätzlich:
-
Kostenlose Förderberatung
-
Unterstützung bei der Antragstellung
-
Erstellung der benötigten Kostenvoranschläge
-
Kommunikation mit Ämtern und Stellen
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